Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen gelten für den Verkauf des Deutschland-Schultickets durch die Transdev Nord GmbH, Georgenstraße 22, 10117 Berlin (nachfolgend auch nur (TDN) genannt).
(2) Es gelten die Tarifbestimmungen des Deutschland Tarifverbundes („DTV“) zum Deutschlandticket sowie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des Schleswig-Holstein Tarifes in der jeweils gültigen Fassung.
(3) Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Schüler, die berechtigt sind das Deutschland-Schulticket nach Maßgabe von Ziff. 2 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen, soweit diese volljährig sind. Bei nicht volljährigen Schülern sind die Erziehungsberechtigten/Betreuer Kunde.
(4) Der Abonnementvertrag über das Deutschland-Schulticket kommt mit dem jeweils ticketausgebenden Verkehrsunternehmen („Kundenvertragspartner“ oder „KVP“) zustande (vgl. Ziff. 4). Der für den Kunden zuständige KVP wird diesem im Bestellprozess mitgeteilt, die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kunden. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, das die jeweilige konkret in Anspruch genommene Beförderungsleistung erbringt, hierbei gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens (vgl. Ziff. 4).
(5) Zur Abwicklung des Deutschland-Schulticket-Abonnements bedienen sich die KVP verschiedener (IT-) Dienstleister, insbesondere der Transdev Nord GmbH (TDN), sowie in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, unterschiedlicher Finanzdienstleister bzw. Telekommunikationsanbieter.
(6) Die für den Vertragsschluss und für die Durchführung des Vertrages maßgebliche Sprache ist Deutsch.
(1) Um das Deutschland-Schulticket bestellen zu können, muss der Kunde bei der Bestellung in einem Onlineantrag nachfolgende Daten wahrheitsgemäß angegeben:
Name, Vorname, Anrede des Schülers/ ABO-Nutzer
Name, Vorname, Anrede des Erziehungsberechtigen/Betreuers
Vollständige Adresse des Schülers/ABO-Nutzer
Vollständige Adresse des Erziehungsberechtigen/Betreuers
Geburtsdatum Schüler/ Erziehungsberechtigen/Betreuers (wenn notwendig)
E-Mail-Adresse des Kunden
Angaben einer Bankverbindung des Zahlenden inkl. vollständige Adresse
(2) Die Bestellung ist nur zulässig, wenn der Schüler laut Definition des Antrages anspruchsberechtig ist, der Kunde – falls notwendig - erfolgreich einen Antrag auf der nachfolgenden Internetseite gestellt hat und dieser durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde positiv beschieden wurde: Link zum Antrag
(3) Im Rahmen der Bestellung bei der TDN hat der Kunde die vorliegenden AGB, die Datenschutzbestimmungen sowie die geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen des Deutschland-Schultickets zu bestätigen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen der nach Abs. 1 dieser Ziffer gemachten Angaben unverzüglich der TDN via Änderungsmitteilung unter https://www.rohde-bus.de/de/kontakt-deutschland-schulticket-aenderungen mitzuteilen.
(1) Der Kunde ermächtigt die TDN Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die Zahlung des Deutschland-Schultickets ist derzeit mittels SEPA-Lastschrift möglich.
(2) Um den Payment-Service der TDN nutzen zu können, muss der Kunde die nachfolgenden Punkte wahrheitsgemäß und vollständig angeben:
Vorname, Name
vollständige Adresse
Geburtsdatum
E-Mail-Adresse
Kontoverbindung mit IBAN
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Kontoverbindung) bei Änderungen unverzüglich via Änderungsmitteilung https://www.rohde-bus.de/de/kontakt-deutschland-schulticket-aenderungen zu melden. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist die TDN berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
(3) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden der Bestellung unter https://www.kreis-rd.de/bildungsticket
(4) Die Zahlungsmodalitäten des SEPA-Lastschriftverfahrens gestalten sich wie folgt:
(a) Für die Beauftragung eines SEPA-Lastschriftmandats sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine deutsche, österreichische oder Schweizer Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer monatlichen Zahlung für ein erworbenes Deutschland-Schulticket erforderlich. Mit Abschluss der Bestellung erteilt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, den ausstehenden Betrag zuzüglich der angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleistern spätestens zum in der Zahlungserinnerung genannten Zeitpunkt auf das dort angegebene Bankkonto zu zahlen. Die TDN ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(b) Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.
(c) Die SEPA-Lastschrift erfolgt monatlich zum jeweils gültigen Preis. Das erteilte Lastschriftmandat schließt eine Erhöhung oder Verringerung der Einzugsbeträge bei Tarifänderungen sowie ggf. nachzuzahlende Beträge bei vorzeitiger Kündigung gemäß den geltenden Tarifbedingungen ein.
(1) Der Vertrag über den Kauf eines Deutschland-Schulticket-Abonnements kommt mit dem jeweils für den Kunden zuständigen KVP zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Zusendung der Chipkarte an den Vertragspartner auf dem Postweg. Die erste SEPA-Abbuchung für das Deutschland-Schulticket erfolgt frühestens 10 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit. Während der Vertragslaufzeit jeweils am ersten Kalendertag des Monats, für den das Ticket geliefert wurde. Die Belastung des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden.
(2) Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich mit dem befördernden Verkehrsunternehmen gemäß den geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen zustande, dass die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt. Weder gegenüber der TDN noch gegenüber des KVP wird ein Anspruch auf Beförderung durch Kauf des Deutschland-Schultickets begründet.
(3) Für die Zahlung des Deutschland-Schulticket gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen:
(a) Der Kunde kann für Bestellungen derzeit das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten, hier nicht aufgelisteten Zahlart, besteht nicht.
(b) Das angebotene Deutschland-Schulticket stellt kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung, der Vertrag über das Abonnement kommt erst mit der Annahme/Bestätigung der Bestellung durch die TDN, in Vertretung des KVP, zustande.
(c) Das Deutschland-Schulticket kann mittels Auswahl des Starttermine sowie der in Ziff. 2 (1) hinterlegten persönlichen Daten sowie Zahlungsdaten bestellt werden. Vor Bestellabschluss erhält der Kunde noch einmal zur Kontrolle eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Daten.
(d) Mit Auswahl des Buttons „Einreichen“ gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das Deutschland-Schulticket auf. Der Versand der Jahreskarte erfolgt im Regelfall eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in den Bestellunterlagen angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen.
(4) Das Deutschland-Schulticket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis / Schülerausweis mit Foto und nur für den Inhaber des Tickets.
(1) Ein Umtausch bzw. eine Erstattung des Deutschland-Schultickets ist nicht möglich.
(2) Den Verlust des Deutschland-Schultickets ist durch den Kunden umgehend zu melden. Die Verlustmeldung befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
(3) Der Kunde kann über https://www.rohde-bus.de/de/kontakt-deutschland-schulticket-allgemein eine Ersatzfahrkarte beantragen. Die jeweiligen Gebühren richten sich nach den aktuellen Tarif- und Beförderungsbestimmungen des Schleswig-Holstein-Tarifes und Deutschland Tarifverbundes („DTV“).
(1) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das Deutschland-Schulticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages dieses Kalendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags. Die Kündigung kann via Kündigungsmitteilung unter https://www.rohde-bus.de/de/kontakt-deutschland-schulticket-aenderungen mit Angabe der Vertragsnummer eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des nächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung der Kündigung verschiebt sich um 1 Monat.
(2) Fristlose Kündigung: Das Recht des Kunden zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei einer Kündigung wird das Deutschland-Schulticket gesperrt. Die weitere Nutzung des Deutschland-Schultickets über den Kündigungsmonat hinaus, ist nicht möglich.
(1) Fristlose Kündigung: Der jeweilige KVP, vertreten durch die TDN, ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dem Kunden wird die Kündigung schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Lastschrifteinzug gemäß Ziff. 6 nicht möglich ist und der Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Anfallende Rücklastgebühren, Gebühren der kartenausgebenden Institute und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
(2) Bei einer Kündigung wird das Deutschland-Schulticket gesperrt. Die weitere Nutzung des Deutschland-Schultickets über den Kündigungsmonat hinaus, ist untersagt.
(1) Die jeweiligen Bestellungen mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Tickets, Preis etc.) werden von der TDN gespeichert. Die AGB können zudem jederzeit über die Website der TDN aufgerufen werden.
(2) Im Hintergrundsystem werden die Abrechnungsdaten beginnend mit Ende des Jahres, in welchem der Verkauf getätigt wurde, gemäß den gesetzlichen Regelungen, gespeichert. Alles Weitere wird in der Datenschutzerklärung unter diesem Link beschrieben.
Im Rahmen der Nutzung des Deutschland-Schultickets auf Grundlage eines bestehenden Nutzungsvertrages haftet die TDN nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
(1) Für Schäden, die durch die TDN oder durch deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet die TDN unbeschränkt.
(2) In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet die TDN nicht. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht werden, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen der TDN.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.
(4) Für den Inhalt der Webseiten der IT- Dienstleister, welche durch angegebene Links verwiesen wird, ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister zuständig.
(5) Im Übrigen stehen den Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(6) Eine Haftung der TDN oder des KVP für die seitens des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens zu erbringenden Leistungen besteht nicht.
(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss der Verweisungsregeln des internationalen Privatrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmungen werden die Vertragsparteien eine angemessene Regelung vereinbaren, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem am nächsten kommt, was üblicherweise vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bekannt gewesen wäre. Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn sich bei der Durchführung oder in der Auslegung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt.
Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung das gesetzlich zulässige Maß.